

AGB
Allgemeine Verkaufs- und
Lieferbedingungen Nr.: 01/2005
der Firma SK Maschinen-Service GmbH
(nachfolgend: SK Maschinen)
(Stand: September 2005)

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I. Allgemeines
1. Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen SK MASCHINEN und dem Käufer
einschließlich der zukünftigen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Verkaufs-
und Lieferbedingungen Nr.: 01/2005. Anderen Einkaufsbedingungen oder sonstigen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Sie
werden nicht angewendet. SK MASCHINEN ist berechtigt, ihre Allgemeinen Verkaufs-,
und Lieferbedingungen Nr.: 01/2005 mit Wirkung für die zukünftige gesamte
Geschäftsbeziehung mit dem Käufer nach einer entsprechenden Mitteilung zu ändern.
2. Besteht zwischen dem Käufer und SK MASCHINEN eine Rahmenvereinbarung, gelten
diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sowohl für diese
Rahmenvereinbarung als auch für den einzelnen Auftrag.
II. Vertragsschluß
1. Angebote von SK MASCHINEN sind freibleibend und unverbindlich. Die zu dem
Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und
Maßangaben sind nur Annäherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich als
verbindlich erklärt werden. Stellt SK MASCHINEN dem Käufer Zeichnungen oder
technische Unterlagen über den zu liefernden technischen Kaufgegenstand zur
Verfügung, so bleiben diese Eigentum von SK MASCHINEN.
2.Bestellungen des Käufers sind für diesen verbindlich. Sofern von SK MASCHINEN
keine anderweitige schriftliche Bestätigung erfolgt, gilt die Lieferung oder
Rechnung als Auftragsbestätigung.
3.Ist der Käufer Kaufmann, ist für den Inhalt von Bestellungen und
Vereinbarungen ausschließlich die schriftliche Bestätigung von SK MASCHINEN
maßgeblich, sofern der Käufer nicht unverzüglich schriftlich widerspricht. Dies
gilt insbesondere für mündliche oder telefonische Bestellungen und
Vereinbarungen. Eine Mitteilung an SK MASCHINEN ist jedenfalls dann nicht mehr
unverzüglich, wenn sie SK MASCHINEN nicht innerhalb von sieben Tagen zugegangen
ist.
III. Liefertermin, Lieferumfang, Lieferverzug
1.Liefertermine und -fristen gelten nur als annähernd vereinbart, wenn nicht SK
MASCHINEN eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich abgegeben hat.
Bei nicht rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrags durch den
Käufer sowie der nicht rechtzeitigen Erbringung aller Vorleistungen des Käufers
verlängern sich die Liefertermine entsprechend. Liefertermine gelten mit Meldung
der Versandbereitschaft als eingehalten.
2.SK MASCHINEN ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese nicht das
zumutbare Mindestmaß unterschreiten.
3.Der Käufer hat den Lieferschein zu überprüfen und zu quittieren. Etwaige
Einwendungen sind SK MASCHINEN unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Andernfalls
gilt die quittierte Liefermenge als anerkannt.
4.Bei Lieferverzögerungen durch Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen,
Ausbleiben von Zulieferungen an SK MASCHINEN oder höhere Gewalt verlängert sich
die Lieferfrist angemessen. Höhere Gewalt liegt auch vor bei
Arbeitskampfmaßnahmen einschließlich Streiks und rechtmäßigen Aussperrungen im
Betrieb von SK MASCHINEN oder bei den Vorlieferanten von SK MASCHINEN. Ansprüche
des Käufers auf Schadensersatz sind in diesen Fällen in den Grenzen des
Abschnittes VII (Allgemeine Haftungsbeschränkung) ausgeschlossen.
5.Entsteht dem Käufer durch eine von SK MASCHINEN verschuldete Lieferverzögerung
ein Schaden, kann der Käufer diesen unter Ausschluß weitergehender
Ersatzansprüche in Höhe von 0,5 % für jede Woche der Verspätung, höchstens aber
in Höhe von 5% des Wertes des betroffenen Teils der Gesamtlieferung ersetzt
verlangen. Im Falle des Lieferverzuges kann der Käufer nach Setzung einer
angemessenen Nachfrist und mit der ausdrücklichen Erklärung, daß er nach Ablauf
dieser Frist die Annahme der Leistung ablehne, vom Vertrag zurücktreten, wenn
die Leistung nicht innerhalb der Nachfrist erfolgt. Weitergehende Ansprüche bei
Lieferverzug, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz, sind nach Maßgabe der
Regelungen des Abschnittes VII (Allgemeine Haftungsbeschränkung) ausgeschlossen.
IV. Preise, Zahlungsbedingungen
1. Die Preise schließen Mehrwertsteuer, Fracht, Zoll, Porto, Verpackung,
Versicherung und sonstige Spesen nicht ein. Maßgebend für die Berechnung
fabrikneuer Maschinen sind die am Lieferungstag gültigen Preise. Die Verpackung
wird zu den Selbstkosten berechnet; ihre Rücknahme ist ausgeschlossen.
2. Mangels besonderer Vereinbarungen sind Rechnungen sofort ohne Abzug zur
Zahlung fällig.
3. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz zu fordern. Die
Geltendmachung eines konkreten Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von SK MASCHINEN anerkannt sind.
V. Gefahrübergang, Abnahme
1.Die Gefahr geht mit Beginn der Verladung bzw. Versendung des
Liefergegenstandes auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen
erfolgen oder SK MASCHINEN noch andere Leistungen, z. B. die Versandkosten oder
Anlieferung und Aufstellung und/oder
Inbetriebnahme übernommen hat. Soweit der
Liefergegenstand abgenommen werden muß, ist die Abnahme für den Gefahrenübergang
maßgebend. Die Abnahme muß unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach der
Meldung des Lieferers über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden und darf
durch bloßes Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels durch den Käufer nicht
verweigert werden.
2. Verzögert sich der Versand bzw. die Abnahme aus Gründen, die SK MASCHINEN
nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw.
Abnahmebereitschaft auf den Käufer über.
VI. Gewährleistung, Mängelrüge
1.Für Mängel der Lieferung haftet SK MASCHINEN unter Ausschluss weiterer
Ansprüche wie folgt:
1.1 Die Gewährleistungsfristen betragen bei Neuprodukten bei privater Nutzung (Verbrauchsgüterkauf,
§ 474 BGB) ab Gefahrenübergang 24 Monate, bei gewerblicher und/oder beruflicher
Nutzung 12 Monate.
1.2. Bei gebrauchten Produkten beträgt die Gewährleistungsfrist ab
Gefahrübergang bei privater Nutzung (Verbrauchsgüterkauf, § 474 BGB) 12 Monate,
bei gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung wird die Gewährleistung
ausgeschlossen. Gebrauchte Maschinen werden mit dem noch vorhandenen Zubehör in
dem Zustand geliefert, in welchem sie sich bei Vertragsschluß befinden. Jede
Haftung für offene oder versteckte Mängel ist auch dann ausgeschlossen, wenn die
Maschine vorher vom Käufer nicht besichtigt worden ist, es sei denn, SK
MASCHINEN hätte dem Käufer bekannte Mängel vorsätzlich oder grob fahrlässig
verschwiegen.
2.Die Regelungen des Absatzes 1 gelten nicht bei zugesicherten Eigenschaften
oder bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Derartige
Ansprüche des Käufers sowie Ansprüche wegen Schäden, die nicht an dem
Liefergegenstand selbst entstanden sind, werden gemäß den Regelungen des
Abschnittes VII (Allgemeine Haftungsbeschränkung) im gesetzlich zulässigen
Rahmen ausgeschlossen. Wird im Rahmen der Gewährleistung nachgebessert oder
nachgeliefert, löst dies keinen neuen Beginn der Gewährleistungsfrist aus.
3.Eigenschaften sind nur dann zugesichert, wenn sie als solche ausdrücklich im
Vertrag bezeichnet sind. Mündliche Angaben sowie Angaben in den Unterlagen von
SK MASCHINEN enthalten keine Zusicherungen. Proben, Muster, Maße, DIN-Bestimmungen,
Leistungsbeschreibungen und sonstige Angaben über die Beschaffenheit des
Liefergegenstandes dienen der Spezifikation und sind keine zugesicherten
Eigenschaften. Soweit die von SK MASCHINEN zu verwendenden Materialien
vertraglich spezifiziert sind, gewährleistet dies nur die übereinstimmung mit
der Spezifikation und nicht die Geeignetheit der Materialien für den
vertraglichen Zweck. Zu Hinweisen ist SK MASCHINEN nur bei ihrer
offensichtlichen Ungeeignetheit verpflichtet.
4.Schäden, die durch äußeren Einfluß, unsachgemäße Aufstellung und Behandlung,
mangelhafte Bedienung oder Wartung, Korrosion oder gewöhnliche Abnutzung
entstanden sind, sind von der Gewährleistung ausgenommen. Die Gewährleistung
erstreckt sich im letztgenannten Fall insbesondere nicht auf die Abnutzung von
Verschleißteilen. Verschleißteile sind insbesondere alle sich drehenden Teile,
alle Antriebsteile und Werkzeuge. Beim Verkauf einer Maschine liegen diesen
Gewährleistungsregelungen eine Verwendung im Einschichtbetrieb zugrunde.
5.Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt
ordnungsgemäß auf seine Kosten zu untersuchen und etwaige Mängel,
Falschlieferungen, offensichtlich nicht genehmigungsfähige Falschlieferungen
oder Mindermengen, SK MASCHINEN gegenüber unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Für die Anzeige gilt eine Ausschlußfrist von sieben Tagen ab Erhalt der
Lieferung. Verdeckte Mängel sind SK MASCHINEN unverzüglich nach Entdeckung
schriftlich anzuzeigen. Im übrigen bleiben die §§ 373, 374, 377 HGB bei einem
beiderseitigen Handelsgeschäft unter Kaufleuten unberührt.
6.Etwaige Qualitätsmängel einer Teillieferung berechtigen nicht zur
Zurückweisung des Restes der abgeschlossenen Menge, es sei denn, der Käufer kann
nachweisen, daß die Annahme nur eines Teils der Lieferung unter Berücksichtigung
der Umstände für ihn unzumutbar ist.
7.Stellt der Käufer einen Mangel fest, so darf er den Liefergegenstand nicht
verändern, verarbeiten oder an Dritte herausgeben, sondern hat SK MASCHINEN
ausreichende Gelegenheit und Zeit einzuräumen, sich von dem Mangel zu überzeugen
und gegebenenfalls die erforderliche Nacherfüllung (Nachbesserung oder
Ersatzlieferung) vorzunehmen; anderenfalls entfallen alle Mangelansprüche. Nur
in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr
unverhältnismäßig großer Schäden, wobei SK MASCHINEN unverzüglich zu
benachrichtigen ist, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch
Dritte beseitigen zu lassen und von SK MASCHINEN Ersatz der erforderlichen
Aufwendungen zu verlangen. Unabhängig vom Vorliegen eines Mangels erlöschen die
Gewährleistungsansprüche auch dann, wenn ohne die Genehmigung von SK MASCHINEN
seitens des Käufers oder eines Dritten änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten
vorgenommen werden.
8.Transportschäden sind dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen. Die
erforderlichen Formalitäten hat der Käufer mit dem Frachtführer zu regeln,
insbesondere alle notwendigen Feststellungen zur Wahrung von Rückgriffsrechten
gegenüber Dritten zu treffen. Soweit handelsüblicher Bruch, Schwund oder
ähnliches in zumutbarem Rahmen bleiben, kann dies nicht beanstandet werden.
9. Bei berechtigter Beanstandung erfolgt nach Wahl von SK MASCHINEN
Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung. Mehrfache Nachbesserungen
sind zulässig.
10. Im Falle der Mangelbeseitigung ist SK MASCHINEN verpflichtet, alle zum
Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen insbesondere
Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese
nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den
Erfüllungsort gebracht wurde.
11. Läßt SK MASCHINEN eine ihm gestellte angemessene Nachfrist zur Nacherfüllung
im Sinne des § 439 BGB verstreichen, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu
liefern oder ihm eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung unmöglich ist,
fehlschlägt oder aus sonstigen Gründen von SK MASCHINEN verweigert wird, steht
dem Käufer, der nicht Verbraucher ist, unter Ausschluss aller weiteren den
Liefergegenstand betreffenden Ansprüche nur das Recht zu, von dem Vertrag
zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
VII. Allgemeine Haftungsbeschränkung
1.Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden von SK MASCHINEN infolge
unterlassener oder fehlerhafter Beratung vor oder nach Vertragsschluß oder durch
die Verletzung anderer vertraglicher Nebenpflichten (z. B. Bedienungs- oder
Wartungsanleitung) vom Käufer nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so
gelten die Regelungen der Abschnitte VI und VII.2 entsprechend, weitergehende
Ansprüche des Käufers werden ausgeschlossen.
2.Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstandenen sind, haftet SK
MASCHINEN, aus welchen Rechtsgründen auch immer, nur
- bei Vorsatz,
- bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers / der Organe oder leitender
Angestellter,
- bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
- bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit
er garantiert hat,
- bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem
Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat
genutzten Gegenständen gehaftet wird.
Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten haftet SK MASCHINEN auch bei grober Fahrlässigkeit nicht
leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall
begrenzt auf der vertragstypischen, vernünftiger Weise vorhersehbaren Schaden;
weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
VIII. Eigentumsvorbehalt, Sicherheiten
1. SK MASCHINEN behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang
aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des
Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sowie bei Antragstellung auf Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens ist SK MASCHINEN zur Rücknahme des Liefergegenstandes
nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. Bei
Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer SK MASCHINEN
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
2. SK MASCHINEN ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Käufers
gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser und sonstige Schäden zu versichern,
sofern nicht der Käufer zuvor selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen
hat.
3. Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang
weiterzuverkaufen. Er tritt jedoch SK MASCHINEN bereits jetzt alle Forderungen
ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte
erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach
Verarbeitung weiterverkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der
Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von SK MASCHINEN, die
Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet
sich SK MASCHINEN, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. SK MASCHINEN kann verlangen,
daß der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt,
alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen
aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Wird der Liefergegenstand
zusammen mit anderen Waren, die SK MASCHINEN nicht gehören, weiterverkauft, so
gilt die Forderung des Käufers gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen SK
MASCHINEN und dem Käufer vereinbarten Lieferpreises als abgetreten.
4. Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltssachen wird durch den Käufer
stets für SK MASCHINEN vorgenommen. Wird die Vorbehaltssache mit anderen nicht
SK MASCHINEN gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so
erwirbt SK MASCHINEN das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes
der Vorbehaltssache zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen
zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung. Werden Waren von SK MASCHINEN mit
anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder
untrennbar vermischt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt
als vereinbart, daß der Käufer SK MASCHINEN anteilsmäßig Miteigentum überträgt,
soweit die Hauptsache ihm gehört. Der Käufer verwahrt das Eigentum oder
Miteigentum für SK MASCHINEN. Für die durch die Verarbeitung, Umbildung oder
Verbindung sowie Vermischung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie
für die Vorbehaltsware.
5. Für die ordnungsgemäße Erfüllung der Verbindlichkeiten des Käufers ist SK
MASCHINEN berechtigt, angemessene Sicherheiten zu fordern. SK MASCHINEN
verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr
Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um
mehr als 20% übersteigt.
IX. Erfüllungsverpflichtung, Unmöglichkeit und Nichterfüllung
1. Die Lieferverpflichtung und die Lieferfrist von SK MASCHINEN unterliegt dem
Vorbehalt der ordnungsgemäßen, vollständigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung.
2. Wenn SK MASCHINEN die gesamte Leistung vor Gefahrübergang aufgrund eines von
SK MASCHINEN zu vertretenden Umstandes unmöglich wird, kann der Käufer vom
Vertrag zurücktreten.
Im Falle einer teilweisen Unmöglichkeit oder
teilweisen Unvermögens gilt die vorstehende Regelung nur für den entsprechenden
Teil. Der Käufer kann in diesem Fall jedoch vom Gesamtvertrag zurücktreten, wenn
er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der Teillieferung nachweisen kann.
Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere
Ansprüche auf Schadensersatz, sind nach Maßgabe der Regelungen aus den
Abschnitten VI und VII ausgeschlossen.
3. Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden
des Käufers ein, so bleibt dieser zur Erfüllung verpflichtet.
4. Nach Rücktritt von SK MASCHINEN vom Vertrag bzw. nach ihrer Fristsetzung mit
Ablehnungsandrohung ist SK MASCHINEN berechtigt, zurückgenommene Ware frei zu
verwerten.
X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
1. Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, ist Erfüllungsort für die
Zahlung und die Warenlieferung der Geschäftssitz von SK MASCHINEN.
2. Wenn der Käufer, Kaufmann, eine juristische Personen des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz von SK
MASCHINEN Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines
Wechsel- oder Scheckprozesses; Klagen gegen SK MASCHINEN können nur dort
anhängig gemacht werden.
3. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden
unter Ausschluß des internationales Privatrechts, des vereinheitlichten
internationalen Rechts und unter Ausschluß des UN Kaufrechts.
XI. Rechtswirksamkeit, Datenschutz
1. Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und
Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des
Vertrages im übrigen nicht. Es gilt an ihrer Stelle die gesetzliche Regelung. In
keinem Fall wird die betreffende Bestimmung in diesen Allgemeinen Verkaufs- und
Lieferbedingungen durch Geschäftsbedingungen des Käufers ersetzt.
2 Etwaige änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch SK MASCHINEN; dies gilt auch für
eine Abweichung von der vertraglichen Schriftformerfordernis selbst.
3 Rechtserhebliche Willenserklärungen wie Kündigungen, Rücktrittserklärungen,
Verlangen nach Kaufpreisminderung oder Schadensersatz sind nur wirksam, wenn sie
schriftlich erfolgen.
4. SK MASCHINEN ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung
erhaltenen Daten über den Käufer- auch wenn diese von Dritten stammen - im Sinne
des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern und durch von SK
MASCHINEN beauftragte Dritte bearbeiten und speichern zu lassen.